Tragwerksplanung und Statik

Wir bieten Ihnen alle notwendigen Leistungen rund um das Thema Statik und Tragwerksplanung für ...

Ingenieurbauwerke aller Art

Hochbauten im Massiv- und Stahlbau in den vielfältigsten Variationen wie z.B.

Wohnhausbauten
Büro-, Verwaltungs- und Gewerbebauten
Industriebauten und -hallen
Kindergärten und Schulen
Tiefgaragen

... und vieles mehr

 

Schal- und Bewehrungspläne zur Tragwerksplanung

Mit der Erstellung einer Statik zu einem geplanten Bauvorhaben werden in nahezu allen Fällen spätestens mit Erteilung des Auftrags zur Bauausführung durch die Bauherrschaft an einen Bauunternehmer die Forderungen zur Vorlage von Schal- und Bewehrungsplänen akut. Wir bieten Ihnen hierzu die Lösungen aus einer Hand. Die Umsetzung der rechnerischen Ergebnisse zu allen Betonbauteilen ist unser Tagesgeschäft und somit Bestandteil unserer Angebote an alle Bauherren.

Ob im Ortbeton- oder im Stahlbetonfertigteilbau mit Erstellung der Ausführungsplanungen für Sandwich- oder auch 1-schalige Vollbetonelemente, ergänzt mit zugehörigen Übersichtsplänen, Stück- und Montagelisten decken wir alle notwendigen Anforderungen für eine reibungslose Ausführungsplanung ab. Im Bedarfsfall reichen wir die Planunterlage im Fall einer notwendigen Prüfung beim zuständigen Prüfingenieur ein und begleiten Ihr Projekt bis zur abschließenden Planfreigabe und selbstverständlich auch bis zur vollständigen Umsetzung der dargestellten Bauteile bis zur fertigen Ausführung.

Bauphysik

Bauphysikalische Nachweise sind in der heutigen Abwicklung von Bauvorhaben ein fester Bestandteil der notwendigen Unterlagen, die ein Bauherr im Zuge eines Bauantrags erstellen lassen muss.

Die rechtlichen Vorgaben der jeweils gültigen Landesbauordnungen verpflichten die Bauherrn dafür Sorge zu tragen, dass vor Baubeginn die entsprechenden Unterlagen zum Wärmeschutz und je nach Gebäudetyp auch die Unterlagen zum Schallschutz vorliegen.

Wir erstellen seit vielen Jahren auf der Grundlage der aktuell gültigen Gesetzesvorgaben und Normen für Wohn- und Nichtwohngebäude die entsprechenden Berechnungen für die Bauherren.

 

Wärmeschutznachweis

Die Entwicklung der Anforderungen zum Thema Wärmeschutz ist in den letzten Jahren rasant vorangeschritten. Dabei ist die Einhaltung der Klimaschutzziele vom Gesetzgeber in Deutschland in den Fachbereich Wärmeschutz vollumfänglich eingeflossen. Der Weg geht dabei eindeutig weg von den fossilen Brennstoffen und hin zu den erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung von weiter optimierten Gebäudehüllen und einer zugehörigen Gebäudeanlagentechnik für Heizung, Beleuchtung, etc., die immer stärker die Ergebnisse für den energetischen Gebäudenachweis steuert.

Wir liefern Ihnen im Rahmen der Bauantragsstellung die rechtlich erforderlichen Wärmeschutznachweise nach gültiger Energieeinsparverordnung EnEV, dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG und dem zum 01.11.2020 gültigen Gebäude-Energie-Gesetz GEG zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden und sichern so, dass Sie baurechtlich zu diesem Fachbereich alle Forderungen erfüllen.

 

Schallschutznachweis

Die Anforderungen bei Mehrfamilienwohnhäusern sind bezogen auf die Abdeckung der Schallschutzanforderungen ein bekanntes und nachvollziehbares Thema. Auch hier sind die baurechtlichen Forderungen der Bauaufsichtsbehörden in der Regel Bestandteil der Bauantragsstellungen im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen. Und auch hierzu liefern wir die notwendigen Berechnungen, die Sie als Bauherr benötigen. Eine vorab klar definierte Grundlage zur Erstellung der Berechnungen wird in der Regel in einem Informationsgespräch festgelegt, sodass Sie auf dieser Basis alle Behördenanforderungen erfüllen können.

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